Informations-Steckbrief - Mauretanien 
Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) des Auswärtigen Amtes vom 02.04.2026 - Aktuelles
Auswirkungen der Krise im Nahen und Mittleren Osten
Mauretanien ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirkt sich u.a. die Blockade der Straße von Hormuz auf die Versorgung des Landes mit essenziellen Gütern wie Treibstoff und Rohöl aus.
Die mauretanische Regierung hat verschiedene Maßnahmen zur Einsparung von Treibstoff angeordnet, u.a. eine öffentliche Aufforderung zum sparsamen Umgang mit Diesel/Benzin, Abschaltung von Straßenbeleuchtungen, nächtliche Fahrverbote für vierrädrige Fahrzeuge sowie Erhöhung der staatlich regulierten Diesel/Benzin-Preise.
Zwar ist die Lage an den Tankstellen in der Hauptstadt bislang geordnet, dennoch bilden sich vermehrt Schlangen, da die Belieferung mit Treibstoff momentan nur unregelmäßig erfolgt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Einschränkungen bei der Treibstoffversorgung, insbesondere im ländlichen Raum und den bei Reisenden beliebten Wüstengebieten kommen kann.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und den Sicherheitshinweis.
- Folgen Sie den Empfehlungen und Anweisungen der Behörden zu den aktuellen Einschränkungen, wenn Sie sich bereits in Mauretanien befinden.
- Verfolgen Sie tagesaktuell die Nachrichten und berücksichtigen Sie diese bei Ihrer weiteren Reiseplanung.
- Informieren Sie sich vor Einreise mit Fahrzeug oder vor Anmietung eines Fahrzeuges bei den jeweiligen Transportanbietern zur aktuellen Versorgungslage und den geltenden Verfahren.
Sicherheit - Teilreisewarnung:
Vor Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Algerien und Mali wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene oder nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara, ihrer Randbereiche und der Sahelzone, insbesondere
- die Region Tiris Zemmour nördlich der Stadt Zouérate und
- die östlich und nordöstlich der Stadt Ouadane gelegenen Teile von Adrar
wird dringend abgeraten.
Terrorismus
n Mauretanien bestehen wie in der gesamten Sahel-Region grundsätzlich Anschlags- und Entführungsrisiken. Anschläge terroristischer Gruppen, die sich auch gegen ausländische Personen und Einrichtungen richten können, sind in der gesamten Region und damit grundsätzlich auch in Mauretanien zu befürchten. Besonders gefährdet sind die Grenzgebiete zu Mali und Algerien.
- Seien Sie an belebten Orten und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Ereignissen besonders aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Bei spontanen Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere im Anschluss an das Freitagsgebet in den Moscheen der Städte, können gewaltsame Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.
In der Region Tiris Zemmour im Nordosten gibt es ein militärisches Sperrgebiet zwischen Cheggat im Nordosten, Ain Bentili im Nordwesten, Dhar Tichitt im Südwesten und Lemreyye im Südosten, das nicht betreten werden darf.
- Verfolgen Sie die Nachrichten in den lokalen und sozialen Medien aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Respektieren Sie Sperrzonen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Allgemeine Kriminalität wie Diebstahl und bewaffneter Raub kommen vor, auch Sexualdelikte werden berichtet.
Die Sicherheitslage, insbesondere in den Grenzgebieten zu Algerien und Mali, wird auch durch grenzüberschreitend operierende kriminelle Banden erheblich gefährdet. Zwischen diesen Banden und Sicherheitskräften kann es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen.
Vor Versuchen, über das unmittelbare Grenzgebiet Algeriens oder Malis ein- oder auszureisen, wird gewarnt. Von Reisen auf dem Landweg durch die Westsahara wird u.a. aufgrund der Gefahr von Überfällen dringend abgeraten, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung sowie siehe Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko des Auswärtigen Amtes.
- Seien Sie wachsam und beachten Sie die üblichen Vorsichtsmaßnahmen.
- Meiden Sie abgelegene und Ihnen unbekannte Stadtteile, vor allem in der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
| Name Kurzform: | Mauretanien | ||
| Name Vollform: | Islamische Republik Mauretanien | ||
| Eigenname(n): | République Islamique de Mauritanie | ||
| Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Mauretanier (in) | ||
| Adjektiv: | mauretanisch | ||
| Amtssprache: | Arabisch | ||
| Hauptstadt: | Nouakchott | ||
| Regierungsform: | Präsidialrepublik | ||
| Staatsoberhaupt: | Mohamed Ould Cheikh El Ghazouani (seit 01.08.2019) | ||
| Regierungschef: | Moctar Ould Diay (seit 02.08.2024) | ||
| Außenminister: | Mohamed Salem Ould Merzoug (seit 31.03.2022) | ||
| Fläche: | 1.030.700 km² | ||
| Einwohner: | 3.364.940 (Stand Juli 2008) 1 | ||
| Human Development Index: | 0,540 = Rang 164 von 193 2 | ||
| Korruptionswahrnehmungsindex: | 2,8 = Rang 115 von 180 3 | ||
| Nationalfeiertag: | 28. November (Unabhängigkeitstag) | ||
| Währung: | Ouguiya = 5 Khoums | ||
| Mitgliedschaften: | Vereinte Nationen und Sonderorganisationen (außer IAEA - Internat. Atomenergiebehörde); Afrikanische Union/AU; Arabische Liga; Union des arabischen Maghreb/UMA; Zwischenstaatliches Komitee zur Kontrolle der Dürre in der Sahelzone/CILSS; Organisation für die Nutzung des Senegalflusses/OMVS (mit Senegal und Mali); Verteidigungspakt ANAD von 1977 (mit Benin, Côte d'Ivoire, Burkina Faso, Mali, Niger, Senegal, Togo); mit der Europäischen Union assoziiert (AKP-EU; Abkommen von Cotonou), Beobachterstatus im Barcelona-Prozess und in der Mittelmeerunion; Weltbank, Afrikanische Entwicklungsbank/BAD; Internationaler Währungsfonds/IWF, Arabischer Entwicklungsfonds/FADES; Islamische Konferenz/OIC; Islamische Entwicklungsbank/BID, Extractive Industries Transparency Initiative/EITI, The Community of Sahel Saharan States/CEN-SAD Austritt aus der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS/CEDEAO) im Dezember 1999. 4 | ||
| Unabhängigkeit: | 28.11.1960 von Frankreich | ||
| Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
MR/MRT | ||
| Olympische Länderkürzel: | MTN | ||
| Kfz-Kennzeichen: | RIM | ||
| Internationale Vorwahl: | +222 | ||
| Internet Top Level Domain: | .mr | ||
| Zeitzone Universal Time Coordonné: | Universal Time Coordonné | ||
| Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | - 1 Stunde |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Die Rangliste des Human Development Reports 2022 wurde im Rahmen des Human Development Report 2023/2024 am 13. März 2024 veröffentlicht. 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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