Informations-Steckbrief - Guinea 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 09.05.2022 - Aktuelles:
Demonstrationen
Für den Zeitraum vom 10. Mai bis 25. Mai 2023 sind für den Großraum Conakry Demonstrationen angekündigt. Gewaltsame Zusammenstöße mit Sicherheitskräften können nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein bzw. halten Ihre Daten aktuell.
- Informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich über die lokalen und sozialen Medien.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Visa können auf der Seite der Direction National de la Protection aux Frontières beantragt werden.
Reisende benötigen einen negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Ausgenommen sind Geimpfte und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren. Letztere müssen ein Genesenenzertifikat vorlegen.
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen, und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden.
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Fluggesellschaften können zusätzliche strengere Anforderungen stellen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss ein maximal 72 Stunden alter negativer COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorgelegt werden. Ein INSP-Testtermin muss online so gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden zu tragen.
Von dieser Testpflicht sind Geimpfte ausgenommen, wenn das Zielland zur Einreise keinen COVID-Test verlangt.
Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Empfehlungen
- Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
- Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
- Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über die entsprechenden Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
Name Kurzform: | Guinea | ||
Name Vollform: | Republik Guinea | ||
Eigenname(n): | République de Guinée | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Guineer(in) | ||
Adjektiv: | guineisch | ||
Amtssprache: | Französisch | ||
Hauptstadt: | Conakry | ||
Staatsform: | Präsidialrepublik | ||
Staatsoberhaupt: | Alpha Condé (seit 21.12.2010) | ||
Regierungschef: | Ibrahima Kassory Fofana (seit 24.05.2018) | ||
Außenminister: | Mamadi Touré (seit 22.08.2017) | ||
Fläche: | 245.857 km² | ||
Einwohner: | 10.211.437 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,392 = Rang 179 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 1,6 = Rang 173 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 2. Oktober (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | Franc Guinéen | ||
Mitgliedschaften: | Vereinte Nationen (1958) und Unterorganisationen (1973/1973); Blockfreienkonferenz (1961); Afrikanische Union (Gründungsmitglied der Organisation für Afrikanische Einheit 1963)*; AKP (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten; 1975); CEDEAO (Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten; 1975); Mano River Union (Wirtschaftsgemeinschaft der Länder Sierra Leone, Guinea und Liberia; 1980); Islamische Konferenz Organisation (1987) 4 | ||
Unabhängigkeit: | 02.10.1958 von Frankreich | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
GN/GIN | ||
Olympische Länderkürzel: | GUI | ||
Kfz-Kennzeichen: | RG | ||
Internationale Vorwahl: | +224 | ||
Internet Top Level Domain: | .gn | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | - 2 Stunden | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | - 3 Stunden |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt, * Die Mitgliedschaft von Guinea wurde am 29.12.2008 aufgrund des Putsches bis auf Weiteres ausgesetzt.
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