Informations-Steckbrief - Demokratische Republik Kongo 
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Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) des Auswärtigen Amtes vom 27.03.2023 - Aktuelles:
Vor Reisen in
- die Ostprovinzen Nord-Kivu, Sud-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage des Auswärtigen Amtes),
- die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie
- die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles).
wird gewarnt.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit einigen Monaten eskalieren Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.
Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage) des Auswärtigen Amtes.
- Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit - Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen sind der Verwaltungsbezirk ("Territoire") Kwamouth und die Gegend um die Stadt Bagata. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird besondere Wachsamkeit angeraten.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministerium.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende benötigen zur Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich wird bei Ankunft am Zielflughafen in der Demokratischen Republik Kongo ein weiterer verpflichtender PCR-Test vorgenommen, für den man sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium zu registrieren hat. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD. Für vollständig geimpfte Reisende ist die Testpflicht vollständig entfallen. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.
Ausreise und Transit
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen für die Ausreise einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, zwei Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen.
Für vollständig geimpfte Reisende entfällt die Testpflicht. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.
Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als 14 Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen vereinzelt Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri und Nordkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht ("Etat de siège") verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre.
Diese wurde lediglich für die Stadt Goma inzwischen wieder aufgehoben.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium der Demokratischen Republik Kongo.
- Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste, um über aktuelle Entwicklungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen zu werden
Name Kurzform: | Demokratische Republik Kongo | ||
Name Vollform: | Demokratische Republik Kongo | ||
Eigenname(n): | République Démocratique du Congo | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Kongolese/Kongolesin | ||
Adjektiv: | kongolesisch | ||
Amtssprache: | Französisch | ||
Hauptstadt: | Kinshasa | ||
Staatsform: | Präsidialrepublik | ||
Staatsoberhaupt: | Félix Antoine Tshilombo Tshisekedi (seit 24.01.2019) | ||
Vertreter des Staatsoberhaupts: | Senatspräsident | ||
Regierungschef: | Bruno Tshibala Tshishimbi (seit 18.05.2017) | ||
Senatspräsident: | Léon Kengo Wa Dondo (seit 14.05.2007) | ||
Außenminister: | Léonard She Okitundu (seit 19.12.2016) | ||
Fläche: | 2.345.410 km² | ||
Einwohner: | 66.514.506 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,338 = Rang 186 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 1,7 = Rang 171 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 30. Juni (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | Kongo-Franc = 100 Centimes | ||
Mitgliedschaften: | ACCT, ACP, AfDB, AU (Afrikanische Union), CEPGL, COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa - Gemeinsamer Markt für das südliche und östliche Afrika), FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations), G-24, G-77, IAEA (International Atomic Energy Agency), IBRD (International Bank for Reconstruction and Development), ICAO (International Civil Aviation Organization), ICCt, ICRM (International Red Cross and Red Crescent Movement), IDA (International Development Association), IFAD (International Fund for Agricultural Development), IFC (International Finance Corporation), IFRCS (International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies), IHO (International Hydrographic Organization) ausgesetzt, ILO (International Labour Organization), IMF (International Monetary Fund - Internationaler Währungsfonds), IMO (International Maritime Organization), Interpol, IOC, IOM (International Organization for Migration - Internationale Organisation für Migration), IPU (Interparlamentarische Union), ISO (International Standards Organization), ITSO, ITU (International Telecommunication Union), ITUC, MIGA, NAM (Non Aligned Movement), OIF, OPCW (Organization for the Prohibition of Chemical Weapons), PCA (Permanent Court of Arbitration), SADC (South African Development Community - Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika), VN (Vereinte Nationen), UNAMID, UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development), UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees), UNIDO (United Nations Industrial Development Organization), UNWTO (World Tourism Organization - VN-Welttourismusorganisation), UPU (Universal Postal Union - Weltpostverein), WCL, WCO, WFTU (World Federation of Trade Unions), WHO (World Health Organization - Weltgesundheitsorganisation), WIPO (World Intellectual Property Organization - Weltorganisation für geistiges Eigentum), WMO (World Meteorological Organization), WTO (World Trade Organization - Welthandelsorganisation) 4 | ||
Unabhängigkeit: | 30.06.1960 (von Belgien) | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
CD/COD | ||
Olympische Länderkürzel: | COD | ||
Kfz-Kennzeichen: | CD | ||
Internationale Vorwahl: | +243 | ||
Internet Top Level Domain: | .cd | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 1 Stunde bis + 2 Stunden | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | Mitteleuropäische Zeit bis + 1 Stunde |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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