Informations-Steckbrief - Burkina Faso 
Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) des Auswärtigen Amtes vom 17.10.2025 - Sicherheit - Teilreisewarnung:
Vor Reisen nach Burkina Faso - mit Ausnahme von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso - wird gewarnt.
Von der Nutzung der Straßenverbindung N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle verbleibt auf hohem Niveau.
Außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. In den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht das Risiko von Terroranschlägen.
Touristische Ziele sind ebenfalls betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage des Auswärtigen Amtes), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung Auswärtigen Amtes). Sport- und Kulturveranstaltungen außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen.
- Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein.
- Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous und Bobo-Dioulassos nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
- Von der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso besonders vorsichtig.
- Vermeiden Sie Aufenthalte in der Umgebung von Einrichtungen der burkinischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und militärische Anlagen).
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
- Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
- Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
- Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter um das Amt des Premierministers (Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 Uhr bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.
- Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden nicht die Wohnung, seien Sie auf jeden Fall in den Abend- und Nachtstunden nicht zu Fuß unterwegs.
- Verzichten Sie auf Fotos öffentlicher, polizeilicher und militärischer Einrichtungen, Regierungsgebäude und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
- Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es auch gegenüber Reisenden aus dem Ausland zur Verhängung von Reisebeschränkungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Befragungen wegen z.B. Spionageverdachts, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen. Die burkinischen Behörden informieren zuständige Auslandsvertretungen u.U. gar nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung über die Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen. Dadurch kann die konsularische Betreuung stark eingeschränkt sein.
Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
- Parc National du „W“,
- Réserve Totale de Faune de Singou,
- Réserve Partielle de Faune de Pama,
- Réserve Totale de Faune de Madjoari,
- Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
- Réserve Totale de Faune d´Arly,
- Réserve Partielle de Faune d´Arly
- Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in letzter Zeit stark angestiegen, auch in Ouagadougou. Die Verfügbarkeit von Waffen hat sich erhöht. Bei Überfällen und Einbrüchen kam es zuletzt wiederholt zum Einsatz von Schusswaffen.
Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.
Auf Überlandstraßen kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen, aber auch im Südwesten kam es zu mehreren Vorfällen. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.
Bei Unfällen, insbesondere solchen mit Personenschäden, kommt es häufig sofort zu Menschenansammlungen und in der Folge zu teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
- Vermeiden Sie möglichst Fahrten über Land und unbedingt Nachtfahrten.
- Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
- Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 18) und bewahren Sie Ruhe.
- Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
| Name Kurzform: | Burkina Faso | ||
| Name Vollform: | Burkina Faso | ||
| Eigenname(n): | Burkina Faso | ||
| Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Burkiner(in) | ||
| Adjektiv: | burkinisch | ||
| Amtssprache: | Französisch | ||
| Hauptstadt: | Ouagadougou | ||
| Regierungsform: | Militärregierung | ||
| Staatsoberhaupt: | Ibrahim Traoré (seit 21.10.2022) | ||
| Regierungschef: | Rimtalba Jean Marie Emmanuel Ouédraogo (seit 07.12.2024) | ||
| Außenminister: | Karamoko Jean-Marie Traoré (seit 18.12.2023) | ||
| Fläche: | 274 200 km² | ||
| Einwohner: | 15.264.735 (Stand Juli 2008) 1 | ||
| Human Development Index: | 0,438 = Rang 185 von 193 2 | ||
| Korruptionswahrnehmungsindex: | 3,5 = Rang 80 von 180 3 | ||
| Nationalfeiertag: | 11. Dezember (Proklamation der Republik 1958) | ||
| Währung: | CFA-Franc = 100 Centimes | ||
| Mitgliedschaften: | Westafrikanische Währungs- und Wirtschaftsunion (UEMOA), Conseil de l'Entente, ANAD (Übereinkommen zu Nichtangriff und Beistand im Verteidigungsfalle), CILSS (zwischenstaatliches Komitee zur Bekämpfung von Trockenheit im Sahel), CEDEAO (Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft), AKP (Afrika-, Karibik-, Pazifik-Staaten), AU (Afrikanische Union; früher OAU - Organisation für Afrikanische Einheit), Gemeinschaft der Sahel-Sahara Staaten, Vereinte Nationen, Weltbankgruppe, Islamische Weltkonferenz (OCI), Regionalbanken BOAD und BAD, regionale Zentralbank BCEAO 4 | ||
| Unabhängigkeit: | 05.08.1960 von Frankreich | ||
| Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
BF/BFA | ||
| Olympische Länderkürzel: | BUR | ||
| Kfz-Kennzeichen: | BF | ||
| Internationale Vorwahl: | +226 | ||
| Internet Top Level Domain: | .bf | ||
| Zeitzone Universal Time Coordonné: | Universal Time Coordonné | ||
| Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | - 1 Stunde |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Die Rangliste des Human Development Reports 2022 wurde im Rahmen des Human Development Report 2023/2024 am 13. März 2024 veröffentlicht. 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
Sollten Ihnen Fehler oder Links die nicht stimmen auffallen, bitte ich Sie mich unter folgender E-Mail-Adresse webmaster@afrikaman.de zu informieren. Auch konstruktive Kritik und Anregungen können Sie an o.a. Adresse senden.
Hier geht´s zur Länderliste oder zum Seitenanfang.