Informations-Steckbrief - Tunesien 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 30.05.2022 - Aktuelles:
Innenpolitische Lage/Auseinandersetzungen
Am 25. Juli 2021 hat Staatspräsident Saied unter Berufung auf den Notstands-Artikel 80 der tunesischen Verfassung den Regierungschef abgesetzt, das Parlament suspendiert und die Regierungsgeschäfte übernommen. Am 22. September 2021 hat der Staatspräsident per Dekret alle Macht auf sich konzentriert und eine provisorische, neue öffentliche Ordnung geschaffen. Für diese Maßnahmen findet er bislang überwiegend Zustimmung in der Bevölkerung. Am 11. Oktober 2021 hat er eine neue Regierung vereidigt, mit Najla Bouden als neuer Regierungschefin.
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage finden noch lokal begrenzte Demonstrationen und teilweise gewalttätige Auseinandersetzungen in Tunis und weiteren Landesteilen statt.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
- Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste an einem sicheren Ort.
- Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson&Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-In geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg - insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen. Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
Name Kurzform: | Tunesien | ||
Name Vollform: | Tunesische Republik | ||
Eigenname(n): | El Djumhuriya El Tunisiya, République tunisienne | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Tunesier (in) | ||
Adjektiv: | tunesisch | ||
Amtssprache: | Arabisch | ||
Hauptstadt: | Tunis | ||
Staatsform: | Semi-präsidentielle Demokratie | ||
Staatsoberhaupt: | Kais Saied (seit 23.10.2019) | ||
Regierungschefin: | Najla Bouden (seit 29.09.2021 | ||
Außenminister: | Othman Jerandi (seit 11.10.2021) | ||
Fläche: | 164.150 km² | ||
Einwohner: | 10.383.577 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,721 = Rang 90 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 4,4 = Rang 62 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 20. März (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | Tunesische Dinar = 1.000 Millimes | ||
Mitgliedschaften: | Afrikanische Union, Vereinte Nationen; Arabische Liga, Organisation der Afrikanischen Einheit, Union des Arabischen Maghreb (UMA), Blockfreienbewegung, Organisation der islamischen Konferenz, Weltbank und IWF, GATT/WTO 4 | ||
Unabhängigkeit: | 20.03.1956 von Frankreich | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
TN/TUN | ||
Olympische Länderkürzel: | TUN | ||
Kfz-Kennzeichen: | TN | ||
Internationale Vorwahl: | +216 | ||
Internet Top Level Domain: | .tn | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 1 Stunde | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | Mitteleuropäische Zeit | ||
Nachgewiesene Ölreserven: | 0,6 Mrd. Barrel (Stand: Juni 2005) |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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