Informations-Steckbrief - Mosambik 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 05.03.2021 - Aktuelles: Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Dezember 2020 an. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und die Provinz Maputo. In Mosambik sind vermehrt Fälle der beiden neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Mosambik als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft wurde.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 müssen Einreisende aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und grundsätzlichen Quarantänepflicht auch ausnahmslos den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitführen, siehe Reiseverbindungen.
Durch die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 besteht mit Wirkung vom 7. Februar 2021 zudem ein Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten nach Deutschland, siehe Reiseverbindungen
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach und aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Der reguläre internationale Passagierflugverkehr ist weiterhin beschränkt. Fluggesellschaften aus fünf Ländern (Portugal, Katar, Äthiopien, Kenia und Südafrika) bieten wöchentlich einzelne Flüge von und nach Maputo an.
Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 und die Einstufung Mosambiks als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Mosambik nach Deutschland neben der bestehenden Anmeldepflicht und der grundsätzlichen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitgeführt werden. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.
Der zugrundeliegende Test darf maximal 48 Stunden vor Einreise erfolgt sein und muss den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts entsprechen. Der Test kann nicht bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Diese Nachweise müssen mindestens für 10 Tage nach Einreise aufbewahrt werden.
Das am 29. Januar 2021 erlassene Beförderungsverbot im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr für Personen aus Virusvarianten-Gebieten gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen (Beförderer müssen Passagierflüge dem Bundespolizeipräsidium drei Tage vor Einreise anzeigen).
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der "Katastrophenfall" in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Im Großraum Maputo (Maputo-Stadt, Matola, Boane und Marracuene) gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr (Ausnahmen für medizinische Notfälle).
Bars und Alkoholverkaufsstellen (Barracas) sind geschlossen. Die Öffnungszeiten von Restaurants, sowie der Verkauf von Alkohol in Supermärkten sind zeitlich begrenzt. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 20 Personen erlaubt. Kirchen, Kinos, Theater, Casinos, Fitnessstudios und andere Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Der Aufenthalt an Stränden ist untersagt; Spaziergänge auf den Gehwegen in Strandnähe erlaubt.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Beachten Sie bei Reisen von Mosambik nach Deutschland die Anmelde- und Testpflicht vor Einreise und grundsätzliche Quarantäneplicht nach Einreise und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
- Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
- Erkundigen Sie sich bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
- Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 / Coronavirus.
Name Kurzform: | Mosambik | ||
Name Vollform: | Republik Mosambik | ||
Eigenname(n): | República de Moçambique | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Mosambikaner (in) | ||
Adjektiv: | mosambikanisch | ||
Amtssprache: | Portugiesisch | ||
Hauptstadt: | Maputo | ||
Staatsform: | Präsidialdemokratie | ||
Staatsoberhaupt: | Filipe Jacinto Nyusi (seit 15.01.2015) | ||
Vertreter des Staatsoberhaupts: | Präsident entscheidet von Fall zu Fall; bei Tod, Rücktritt oder Verhinderung von mehr als 45 Tagen Vertretung durch den Parlamentspräsidenten. | ||
Regierungschef: | Carlos Agostinho do Rosaria (seit 17.01.2015) | ||
Parlamentspräsidentin: | Verónica Nataniel Macamo Dlovo (seit 12.01.2010) | ||
Außenminister: | José Condungua António Pacheco (seit 12.12.2017) | ||
Fläche: | 801.590 km² | ||
Einwohner: | 21.284.701 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,393 = Rang 178 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 2,6 = Rang 126 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 25. Juni (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | Metical = 100 Centavos | ||
Mitgliedschaften: | Vereinte Nationen (seit 1975) und Sonderorganisationen: UNDP (VN-Entwicklungsprogramm), UNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), UNCTAD (VN-Handels- und Entwicklungskonferenz), UNICEF (VN-Kinderhilfswerk), UPU (Weltpostverein), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), WHO (Weltgesundheitsorganisation), WFP (Welternährungsprogramm), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation) AU (Afrikanische Union), Blockfreien-Bewegung (seit 1975), SADC (Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika), IWF (Internationaler Währungsfonds), Weltbank , Islamische Konferenz, Commonwealth, CPLP (Gemeinschaft Portugiesischsprachiger Länder), seit September 2006 Beobachter der Francophonie 4 | ||
Unabhängigkeit: | 25.05.1975 von Portugal | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
MZ/MOZ | ||
Olympische Länderkürzel: | MOZ | ||
Kfz-Kennzeichen: | MOC | ||
Internationale Vorwahl: | +258 | ||
Internet Top Level Domain: | .mz | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 2 Stunden | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | + 1 Stunden |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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