Informations-Steckbrief - Kenia 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 24.10.2022 - Aktuelles:
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Alle Passagiere über 12 Jahren müssen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführt worden sein muss. Passagiere unter 12 Jahren sind davon befreit und müssen nichts nachweisen. Einreisende über 12 Jahren ohne Impfnachweis bzw. negativem Testergebnis oder mit grippeähnlichen Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.
Anforderungen an den Impfschutz können in den Bestimmungen der zuständigen kenianischen Behörde nachgelesen werden.
Reisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen zusätzlich das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App "Jitenge MoH Kenya" verwendet werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge sind geöffnet; internationale Flugverbindungen bestehen. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, Zügen und Flugzeugen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Name Kurzform: | Kenia | ||
Name Vollform: | Republik Kenia | ||
Eigenname(n): | Republic of Kenya | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Kenianer(in) | ||
Adjektiv: | kenianisch | ||
Amtssprache: | Englisch, Kisuaheli | ||
Hauptstadt: | Nairobi | ||
Staatsform: | Präsidialrepublik | ||
Staatsoberhaupt: | William Ruto (seit 13.09.2022) | ||
Regierungschef: | William Ruto (seit 13.09.2022) | ||
Außenministerin: | Raychelle Omamo (seit 14.01.2020) | ||
Fläche: | 582.646 km² | ||
Einwohner: | 37.953.838 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,535 = Rang 147 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 2,1 = Rang 147 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 12. Dezember (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | Kenia-Shilling = 100 Cents | ||
Mitgliedschaften: | Vereinte Nationen (seit 1963), AU (Afrikanische Union), EAC (Ostafrikanische Gemeinschaft); IGAD (Intergouvernmental Authority on Development) 4 | ||
Unabhängigkeit: | 12.12.1963 von Großbritannien | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
KE/KEN | ||
Olympische Länderkürzel: | KEN | ||
Kfz-Kennzeichen: | EAK | ||
Internationale Vorwahl: | +254 | ||
Internet Top Level Domain: | .ke | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 3 Stunden | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | + 2 Stunden |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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