Informations-Steckbrief - Äquatorialguinea 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 12.08.2022 - Aktuelles:
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Äquatorialguinea.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Einreisende ohne Wohnsitz in Äquatorialguinea ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine COVID-19-Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Ausgangssperre. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind im Abstand von wenigen Kilometern Militärkontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine vorherige Reisegenehmigung durch die Regierung verlangt, um die Stadt Malabo zu verlassen.
Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen. In Supermärkten und Banken besteht Maskenpflicht. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
- Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
Name Kurzform: | Äquatorialguinea | ||
Name Vollform: | Republik Äquatorialguinea | ||
Eigenname(n): | República de Guinea Ecuatorial | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Äquatorialguineer(in) | ||
Adjektiv: | äquatorialguineisch | ||
Amtssprache: | Spanisch und Französisch; daneben die Bantu-Sprachen Fang und Bubi | ||
Hauptstadt: | Malabo | ||
Staatsform: | Präsidialrepublik | ||
Staatsoberhaupt: | Teodoro Obiang Nguema Mbasogo (seit 03.08.1979) | ||
Vizepräsident: | Ignacio Milam Tang (seit Januar 2012) | ||
Zweiter Vizepräsident: | Teodoro Nguema Obiang Mangue (seit Januar 2012) | ||
Regierungschef: | Francisco Pascual Obama Asue (seit 22.06.2016) | ||
Außenminister: | Simeón Oyono Esono Angue (seit 07.02.2018) | ||
Fläche: | 28.051 km² | ||
Einwohner: | 616.459 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,556 = Rang 144 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 1,7 = Rang 171 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 12. Oktober (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | CFA-Franc = 100 Centimes | ||
Mitgliedschaften: | Vereinte Nationen und Sonderorganisationen, AU (Afrikanische Union), IWF (Internationaler Währungsfonds), Cotonou-Abkommen CEEAC (Communauté Economique des Etats de l'Afrique Centrale), CEMAC (Communauté Economique et Monétaire de l'Afrique Centrale) OHADA (Organisation pour l'Harmonisation du Droit des Affaires en Afrique) 4 | ||
Unabhängigkeit: | 12.10.1968 von Spanien | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
GQ/GNQ | ||
Olympische Länderkürzel: | GEQ | ||
Kfz-Kennzeichen: | GQ | ||
Internationale Vorwahl: | +240 | ||
Internet Top Level Domain: | .gq | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 1 Stunden | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | Mitteleuropäische Zeit | ||
Nachgewiesene Ölreserven: | 1,3 Mrd. Barrel (Stand: Juni 2005) |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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