Informations-Steckbrief - Republik Kongo 
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Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes vom 09.03.2022 - Aktuelles:
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage als Ausdruck). Personen, die keinen gültigen Test vorlegen, wird von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung an der Grenze zu rechnen ist.
Die bislang obligatorische erneute PCR-Testung nach Einreise besteht nicht mehr. Alle Einreisenden müssen sich vor Reiseantritt kostenfrei registrieren.
Durch- und Weiterreise
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet.
Vor allem bei abendlichen Abflügen in Brazzaville und Pointe-Noire kann es, vermutlich aufgrund von Unsicherheit bzgl. pandemiebedingter Einreisebeschränkungen, zu Beförderungsverweigerungen kommen. Nach (meist kostenfreier) Umbuchung, mehrtägiger Ausreiseverzögerung und erneutem PCR-Test ist eine Ausreise in der Regel möglich. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre kann sich hierbei eine Rückkehr zum Hotel als schwierig erweisen.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen Brazzaville und Pointe Noire werden von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht keine Ausgangssperre mehr. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird von Militär und Polizei nach wie vor durchgesetzt. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants wurden bisher nur punktuell durchgesetzt, sind aber nach wie vor geltendes Recht.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
- Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Name Kurzform: | Kongo | ||
Name Vollform: | Republik Kongo | ||
Eigenname(n): | République du Congo | ||
Bezeichnung der Staatsangehörigen: | Kongolese / Kongolesin | ||
Adjektiv: | kongolesisch | ||
Amtssprache: | Französisch | ||
Hauptstadt: | Brazzaville | ||
Staatsform: | Präsidiale Republik, Einheitsstaat | ||
Staatsoberhaupt: | Denis Sassou Nguesso (seit 25.10.1997) | ||
Regierungschef: | Clément Mouamba (seit 23.04.2016) | ||
Außenminister: | Jean-Claude Gakosso (seit 10.08.2015) | ||
Fläche: | 342.000 km² | ||
Einwohner: | 3.903.318 (Stand Juli 2008) 1 | ||
Human Development Index: | 0,564 = Rang 140 von 187 2 | ||
Korruptionswahrnehmungsindex: | 1,9 = Rang 158 von 180 3 | ||
Nationalfeiertag: | 15. August (Unabhängigkeitstag) | ||
Währung: | CFA-Franc = 100 Centimes | ||
Mitgliedschaften: | VN (Vereinte Nationen), ILOILO (Internationale Arbeitsorganisation), FAOFAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), UNESCO (VN-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur), WHO (Weltgesundheitsorganisation), IWF (Internationaler Währungsfonds), WB (Weltbank), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation - Weltbank), AfEB (Afrikanische Entwicklungsbank), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), UPU (Weltpostverein), ITU (Internationale Fermeldeunion), WMO (Weltorganisation für Meteorologie), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen), AU (Afrikanische Union), UNECA (VN-Wirtschaftskommission für Afrika), CEEAC (Wirtschaftsgemeinschaft der Zentralafrikanischen Staaten), CEMAC (Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikas), UDEAC (Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion), OHADA (Organisation zur Angleichung des Handelsrechts in Afrika), GATT/WTO (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen im Rahmen der UN / Welthandelsorganisation), CFA (Afrikanische Währungsgemeinschaft), AKP (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten), Gruppe der Blockfreien, Ständiger VN-Konsultativausschuss für Sicherheitsfragen in Zentralafrika, Kommission des Golfs von Guinea 4 | ||
Unabhängigkeit: | 15.08.1960 von Frankreich | ||
Zwei- bzw. Drei-Buchstaben-Code nach der Norm DIN EN ISO 3166-1: |
CG/COG | ||
Olympische Länderkürzel: | CGO | ||
Kfz-Kennzeichen: | RCB | ||
Internationale Vorwahl: | +242 | ||
Internet Top Level Domain: | .cg | ||
Zeitzone Universal Time Coordonné: | + 1 Stunde | ||
Zeitzone Mitteleuropäische Zeit: | Mitteleuropäische Zeit | ||
Nachgewiesene Ölreserven: | 1,8 Mrd. Barrel (Stand: Juni 2005) |
Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes finden Sie unter anderem folgende Informationen:
- Reise- und Sicherheitshinweise
- Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen - Anschriften und Internet-Adressen der deutschen Auslandsvertretungen und der für Deutschland zuständigen fremden Missionen
Quellen: 1 CIA World Factbook, 2 Human Development Report 2013, 3 Transparency International Korruptionswahrnehmungsindex 2008, 4 Auswärtiges Amt
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